AGBs von XXL-Fotodruck
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten, sofern keine spezifischen
Vereinbarungen getroffen wurden, die ausschließlich geltenden Bedingungen für alle Leistungen, die XXL-fotodruck gegenüber dem Kunden erbringt. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen ihrer Wirksamkeit
die Schriftform.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit für den erteilten Auftrag, es
sei denn, von uns erfolgte zuvor eine schriftliche Zustimmung.
2. Bestellvorgang
Der Bestellvorgang für Onlinebestellugen entspricht, soweit nicht anders vereinbart, dem auf http://www.xxl-fotodruck.de/bestellvorgang.html beschriebenen Ablauf.
3. Angebote und Auftragserteilung
3.1. Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten
werden nur unentgeltlich ausgeführt, wenn der Liefervertrag rechtswirksam zustande kommt und bleibt.
3.2. Preisangebote sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere berechtigen uns Erhöhungen der Lohntarife,
direkte oder indirekte Erhöhungen der Preise für Gemeinmaterial und Halbzeug zu entsprechenden
Preiserhöhungen, auch für laufende Aufträge, soweit diese noch nicht mit allen Teilen abgewickelt sind.
3.3. Verbindlich sind unsere Angebote erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Auftraggeber.
Alle Angaben in Prospekten, Internet- Auftritt, Preisliste etc. sind – auch bezüglich der Preisangaben
– unverbindlich. Unsere Preisangebote erfolgen auf EUR-Basis. Sie gelten
unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsanfrage zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn Daten durch Datenträger oder im Wege der Fernübertragung
übermittelt werden. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn wir der Auftragserteilung nicht
binnen einer Woche ausdrücklich mündlich oder schriftlich widersprechen.
4. Beendigung des Auftrages
4.1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei
Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
4.2. Werden laufende Aufträge – ohne dass ein Verschulden des Lieferers vorliegt – storniert, kommen
mindestens 30 % des Auftragswertes bzw. die bereits erbrachten Leistungen zur Berechnung.
5. Neben- und Reisekosten
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen,
Fotografien, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem
Auftraggeber vereinbart wurde.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von XXL-fotodruck. Sie darf vor voller Bezahlung
oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung des Lieferanten
weder verpfändet, noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware
ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus
dem Weiterverkauf auf den Lieferanten übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an XXL-fotodruck abgetreten, welche diese
Abtretung hierdurch annimmt.
7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auslieferung der Ware/ Beendigung der Dienstleistung. Die Zahlung
des Rechnungsbetrages hat direkt nach Rechnungserstellung ohne Abzug in EURO zu erfolgen. Bei neuen Geschäftsverbindungen
und bei Lieferung ins Ausland kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten
Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. Bei Zahlungsverzug
ist XXL-fotodruck berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen
Hauptrefinanzierunggsatz zu berechnen. Bei Bank-Überweisungen und Schecks gilt der Tag der Gutschriftsanzeige
als Zahlungseingang. Dem Auftraggeber steht ohne besondere Vereinbarung, gleichgültig
aus welchem Rechtsgrund, ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Wird eine wesentliche
Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt, oder gerät er mit der
Zahlung in Verzug, so steht XXL-fotodruck das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen, auch
der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Auch für angefangene, aber noch nicht beendete Aufträge
kann eine Zwischenrechnung erteilt werden. XXL-fotodruck hat das Recht, die Weiterarbeit
an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen
zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser alle für XXL-fotodruck damit
verbundenen Kosten zu tragen.
8. Lieferungen
Lieferungen gelten ab Firmensitz. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt XXL-fotodruck keine Verbindlichkeit
für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von XXL-fotodruck nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
9. Lieferzeit
Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von XXL-fotodruck schriftlich bestätigt sind.
Ist nur eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit vereinbart, so beginnt diese mit dem
Tage der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet mit dem Tage, an dem die Ware XXL-fotodruck verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung von Digitalproofs,
Andrucken, Handmustern usw. durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten ist die
Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage
des Eintreffens seiner Stellungnahme bei XXL-fotodruck. Verlangt der Auftraggeber nach der
Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt
die Lieferzeit mit Bestätigung der Änderung neu. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir
nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden.
Von dritter Seite verlangte Änderungen bzw. Einflussmaßnahmen eines Vertragspartners des Auftraggebers
auf die Dauer und Art der Fertigung, muss sich der Auftraggeber zurechnen lassen, soweit
dies mit seinem Wissen geschieht.
10. Betriebsstörungen
Betriebsstörungen, sowie im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport
abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Brennstoff-, Terror, Gas- oder
Strommangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung sowie alle sonstigen Fälle höherer
Gewalt, befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte
Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag
zurückzutreten oder XXL-fotodruck für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
11. Lieferverzug
Gerät XXL-fotodruck in Lieferverzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist, min. 14
Tage, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zu Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich
Vorleistung und Material) im Falle grober Fahrlässigkeit verlangt werden.
12. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen XXL-fotodruck die Rechte aus §
326 BGB zu. Alternativ steht XXL-fotodruck aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise
zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadensersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber
die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem
Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die XXL-fotodruck nicht zu
vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
13. Prüfung
Keine Haftung für unkontrollierte Freigabe zur Weiterverarbeitung. Proofs, Ausdrucke, Andrucke, Softproofs
wie z.B. PDFs und sonstige für die Kontrolle am Monitor vorgesehenen Medien, sowie alle anderen,
von XXL-fotodruck dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegte Unterlagen, sind vom Auftraggeber
sofort zu überprüfen. XXL-fotodruck haftet nicht für vom Auftraggeber oder seinem
Bevollmächtigten übersehene Fehler und deren Folgen. Mündlich und durch Fernsprecher aufgegebene
Änderungen und Korrekturen bedürfen auch nachträglich der Schriftform. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten nicht als Grund für eine Beanstandung. Dasselbe gilt für den
Vergleich zwischen Probeandrucken, Proofs und dem Auflagendruck. Erneute Probedrucke und Proofs,
die vom Auftraggeber trotz nur geringfügiger Abweichungen verlangt werden, werden in Rechnung gestellt.
Soweit Fehler erst nach der Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind
oder erkannt werden konnten, bleibt eine Haftung unsererseits auf den Auftragswert der Enddaten
beschränkt.
14. Beanstandung
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen uns
schriftlich mitgeteilt werden. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen
Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden.
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung o. ä., die über den reinen Gewährleistungsanspruch
hinausgehen bzw. Ansprüche aus mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen. XXL-fotodruck hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Minderung ist der Höhe nach auf den
Betrag beschränkt, der für den mangelhaften Teil der Lieferung berechnet ist. Versteckte Mängel, die
nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen uns geltend gemacht
werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von vier Wochen, nachdem die Ware XXL-fotodruck
verlassen hat, bei demselben eintrifft. Solche Mängelrügen bedürfen der Schriftform. Mängelrügen,
die auf mangelhafte Originalvorlagen zurückzuführen sind, können nicht anerkannt werden. In sonstigen
Fällen haften wir nur in dem Umfang, als uns dafür bestimmte Eigenschaften von unserem Lieferanten
garantiert sind. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB
gehaftet.
15. Vom Auftraggeber angelieferte Daten, Vorlagen und Briefings
15.1. Wir haften weder für Auftragsverzögerungen und -fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter
Datenübermittlung bzw. unvollständiger oder fehlerhafter Auftragsanweisungen, noch für den Verlust
von Daten während der Auftragsausführung, da eine besondere Sicherung der Daten ohne ausdrücklichen
Auftrag an uns nicht erfolgt. Im Falle von Datenverlusten hat uns der Auftraggeber eine
weitere Sicherungskopie zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen.
15.2. Der Auftraggeber ist uns zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung
von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden, funktionsunfähig
oder von Computerviren befallen sind.
15.3. Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleich welcher Art, ist XXL-fotodruck frei Haus zu
liefern. Geringfügige Restmengen werden nicht zurückgegeben. Die Lagerung von Vorräten des Auftragsgebers
erfolgt nur gegen besondere Vereinbarung mit dem Lieferanten, auf Rechnung und Risiko
des Auftraggebers.
16. Urheberrecht
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen und Originalen,
Lichtbildern, Negativen, Filmen und dergleichen in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck
verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung bei XXL-fotodruck. Für die Prüfung
des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsvorlagen sowie der Bildrechte und das Recht der
Darstellung von auftragsgemäß hergestellten Reinzeichnungen, Entwürfen und Retuschen trägt der Auftraggeber
die Verantwortung.
17. Verpackung
Verpackung wird zu Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und nicht zurückgenommen.
18. Aufwandsentschädigung
Skizzen, Entwürfe, Retuschen sowie fotografische Aufnahmen und Muster werden berechnet, auch
wenn der eigentliche Auftrag der Medienherstellung nicht erteilt wird.
19. Archivierung
Aufbewahrung von digitalem Datenbestand aller Art nach Auftragserledigung, erfolgt nur nach vorheriger
Vereinbarung ohne Übernahme des Lagerrisikos. Die uns gehörenden und bei uns verbleibenden
Daten werden im Höchstfall bis zu 6 Monaten aufbewahrt. Für fremde Vorlagen oder andere Gegenstände,
die nach der Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht angefordert
werden, übernehmen wir keine Haftung.
20. Haftung
20.1. Wir haften – sofern dieser Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem
Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren
Schadens begrenzt.
20.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen
wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Wir treten in diesen Fällen lediglich als
Vermittler auf.
21. Impressum
Wir behalten uns vor, auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter
Weise auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er
hieran ein überwiegendes Interesse hat.
22. Vertragsabschluss
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
23. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Wechsel und Urkundenprozesse ist Bochum.